Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2023
Sonstiges
02.08.2023
Sonstiges
10.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2023
Sonstiges
10.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2022
Sonstiges
06.06.2017
Eröffnungen
15.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.03.2012 bis zum 31.12.2012
12.04.2012
Neueintragungen